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   OLG Hamm, 27.10.2014 - II-5 UF 125/14   

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https://dejure.org/2014,52380
OLG Hamm, 27.10.2014 - II-5 UF 125/14 (https://dejure.org/2014,52380)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.10.2014 - II-5 UF 125/14 (https://dejure.org/2014,52380)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Oktober 2014 - II-5 UF 125/14 (https://dejure.org/2014,52380)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Rechtsmittelverzichts gegen einen Scheidungsbeschluss

  • rechtsportal.de

    FamFG § 67 ; FamFG § 68
    Umfang des Rechtsmittelverzichts gegen einen Scheidungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 773
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.07.2007 - XII ZB 14/07

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2014 - 5 UF 125/14
    Schließlich spricht auch der Verzicht auf das Antragsrecht nach § 147 FamFG dafür, dass mit dem "Scheidungsbeschluss" der gesamte Beschluss gemeint war, denn das Antragsrecht nach § 147 FamFG ist für die Scheidungssache, die rechtskräftig geworden ist, ohnehin nicht mehr in Betracht gekommen (vgl. dazu BGH, NJW-RR 2007, 1451 [1452]).

    Nach BGH, NJW-RR 2007, 1451 ist selbst die Formulierung "Beide Parteien erklären, dass sie auf die Absetzung von Tatbestand und Entscheidungsgründe bezüglich des Scheidungsausspruchs sowie auf die Einlegung von Rechtsmittel, Anschlussrechtsmittel und die Stellung des Antrags gem. § 629c ZPO verzichten" unzureichend für eine Rechtsmittelverzichtsbeschränkung).

  • BGH, 25.06.1986 - IVb ZB 75/85

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts; Anfechtbarkeit von Prozesshandlungen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2014 - 5 UF 125/14
    Wenn ein Rechtsanwalt in einer mündlichen Verhandlung nach Verkündung eines Verbundbeschlusses, der eine Entscheidung über mehrere Familiensachen enthält, einen Rechtsmittelverzicht ohne jede Einschränkung erklärt, kann dies nicht anders als in umfassendem Sinne verstanden werden (BGH, NJW-RR 1986, 1327 [1328]; Zöller/Lorenz, ZPO, 30. Aufl., § 116 FamFG Rdn. 5).
  • BGH, 26.04.1978 - VIII ZR 236/76

    Baukostenzuschuß des Untermieters an den Untervermieter

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2014 - 5 UF 125/14
    Die im bürgerlichen Recht geltende Regel, daß für den Inhalt eines Rechtsgeschäfts der übereinstimmende Wille der Beteiligten maßgebend ist, selbst wenn die in Frage stehenden Erklärungen objektiv eine andere Bedeutung hätten, d. h. ein unbefangener Dritter ihnen einen anderen Sinn beilegen würde (BGH, WM 1972, 1422; BGHZ 71, 243 = NJW 1978, 1483 m. w. Nachw.) könnte in dem vom Bf. unter Beweis gestellten Fall schon deshalb nicht entsprechend angewandt werden, weil der Inhalt der Rechtsmittelverzichtserklärung auf seiten des Gerichts nicht nur der Beurteilung des Richters am AG unterlag, der ihn entgegennahm.
  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 660/80

    Beurteilung von Inhalt und Tragweite eines gegenüber dem Gericht erklärten

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2014 - 5 UF 125/14
    Der BGH (NJW 1981, 2816 [2817]) führt insoweit aus:.
  • BGH, 27.10.1972 - V ZR 20/71

    Rechtsfolgen einer Falschbezeichnung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2014 - 5 UF 125/14
    Die im bürgerlichen Recht geltende Regel, daß für den Inhalt eines Rechtsgeschäfts der übereinstimmende Wille der Beteiligten maßgebend ist, selbst wenn die in Frage stehenden Erklärungen objektiv eine andere Bedeutung hätten, d. h. ein unbefangener Dritter ihnen einen anderen Sinn beilegen würde (BGH, WM 1972, 1422; BGHZ 71, 243 = NJW 1978, 1483 m. w. Nachw.) könnte in dem vom Bf. unter Beweis gestellten Fall schon deshalb nicht entsprechend angewandt werden, weil der Inhalt der Rechtsmittelverzichtserklärung auf seiten des Gerichts nicht nur der Beurteilung des Richters am AG unterlag, der ihn entgegennahm.
  • OLG Frankfurt, 09.11.2005 - 3 UF 151/05

    Rechtskraft: Beurteilung eines Rechtsmittelverzichts; Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Hamm, 27.10.2014 - 5 UF 125/14
    Aus der Bezeichnung des Beschlusses kann diese Einschränkung nicht hergeleitet werden (vgl. ausdrücklich zu der selben Formulierung OLG Frankfurt, BeckRS 2005, 14297.
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